Das teilt der Fachbereich Familie und Jugend des Kreises mit und weist auf eine entsprechende Information des Bundesfamilienministeriums hin.
Viele Eltern sind beunruhigt, weil sie nicht wissen, wie mit ihren bereits bewilligten oder vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gestellten Anträgen weiter umgegangen wird. „Klar ist, dass niemand Geld zurückzahlen muss“, betont Fachbereichsleiterin Sandra Waßen.
Anträge liegen auf Eis
Die Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, bekommen es auch weiterhin. Diejenigen, deren Antrag bewilligt ist, werden ebenfalls Zahlungen erhalten. Im Bundesfamilienministerium wird derzeit geprüft, wie mit bereits gestellten, aber noch nicht beschiedenen Anträgen verfahren wird. Aktuell liegen diese Anträge daher auch beim Kreis Unna auf Eis.
Informationsangebot der Landesregierung
Die Landesregierung hat zum Betreuungsgeld ein Informationsangebot eingerichtet. Fragen können entweder telefonisch (0211 - 837 1912) oder per E-Mail unter betreuungsgeld@mfkjks.nrw.de gestellt werden.
- PK -
