Wer ein E-Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen fährt, darf z.B. Sonderfahrspuren nutzen oder das Gefährt auf gekennzeichneten Parkflächen kostenfrei abstellen. Welche Fahrzeuge zu der Sparte „Elektrofahrzeuge“ gehören, ist in dem am 26. September in Kraft getretenen Elektromobilitätsgesetz (Emog) geregelt.
Für ausländische Elektrofahrzeuge gelten die Privilegien, wenn sie eine E-Plakette haben. Diese blaue Plakette ist äußerlich den Feinstaubplaketten für die Einfahrt in die Umweltzonen angeglichen, ist allerdings am Heck des Fahrzeugs anzubringen.
In Unna und Lünen beantragen
Beantragt werden kann das E-Kennzeichen im Bürgerbüro im Kreishaus Unna oder in der Zulassungsstelle im Kreishaus Lünen. Informationen rund um die Neuregelungen finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur unter www.bmvi.de.
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