Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung kann am Dienstag und Mittwoch, 19. und 20. April jeweils um 8 Uhr in der Gaststätte „Café Bistro im Kurpark“ in Unna abgelegt werden. Die Fertigkeiten im jagdlichen Schießen, speziell im Büchsen- und Flintenschießen, werden am Freitag, 22. April auf dem Schießstand „Spielwigge“ in Lüdenscheid geprüft.
Amtliches Führungszeugnis mit einreichen
Anträge auf Zulassung zur Prüfung müssen mit einem aktuellen amtlichen Führungszeugnis bis spätestens Donnerstag, 18. Februar bei der Kreisverwaltung Unna, Untere Jagdbehörde, Parkstraße 40 b in 59425 Unna eingereicht werden.
Hauptwohnsitz im Kreis Unna
Zugelassen werden Bewerber, die ihren Hauptwohnsitz im Kreisgebiet haben und das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro, für die Durchführung der Jägerprüfung selbst wird ein Betrag von 220 Euro erhoben.
Nähere Informationen gibt es bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Unna. Ansprechpartnerin Nicole Drawe ist unter Fon 0 23 03 / 27-19 32 oder per E-Mail an nicole.drawe@kreis-unna.de erreichbar.
