Vertragsnaturschutz – ein sperriges Wort für eine gute Sache: Gemeint ist damit die naturnahe Bewirtschaftung von Grün- und Ackerland. Damit eine Kulturlandschaft nicht zu eintönig wird und für Tiere und Pflanzen Lebensräume erhalten bzw. wieder geschaffen werden, vereinbaren die Naturschutzbehörden mit den Eigentümern großer Flächen – oft Landwirten – bestimmte Nutzungsbedingungen oder Pflegearbeiten. So können z.B. durch die Mahd zu einer bestimmten Zeit oder in festgelegten Abständen Jungtiere geschützt werden - oder die Vielfalt von Ackerwildkräutern bleibt erhalten. Im Gegenzug erhalten die Landwirte eine Ausgleichszahlung, da die extensive Bewirtschaftung von Flächen weniger rentabel ist als die kommerzielle.
Im Jahr 2005 standen im Kreis Unna rund 430 Hektar Fläche unter Vertragsnaturschutz. 2015 war die Fläche mit 300 Hektar zwar kleiner, aber immer noch in der beeindruckenden Größenordnung von 300 Fußball-Feldern anzusiedeln.
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