So weist Kreisjagdberater Dietrich Junge nachdrücklich darauf hin, dass das Wild an seinen Zuflucht- und Wohnstätten nicht gestört werden darf. Diesen Stätten, an denen sich das Wild heimisch und sicher fühlt und sein „Familienleben“ führt, kommt eine große Bedeutung zu.
Waldwege nicht verlassen
Deshalb bittet Junge darum, bei den abendlichen Wanderungen im heimischen Wald das Recht des Wildes auf Ruhe zu respektieren. Nicht ganz ungefährlich ist auch das Zusammentreffen mit Schwarzwild. Aus diesem Grunde sollten Waldwege in dieser Zeit nicht verlassen werden.
„Diese Regeln sind allgemein gültig und Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen geahndet werden“, betont Junge.
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