„Kopflausbefall hat nichts mit fehlender Sauberkeit zu tun. Ursache sind vielmehr enge zwischenmenschliche Kontakte wie sie auf Zeltplätzen, in Ferienlagern, in Bahn und Flugzeug oft herrschen“, erläutert Dr. Petra Winzer-Milo. Die Verbreitung der Kopfläuse erfolgt hauptsächlich „von Haar zu Haar“, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Durch Kopfläuse werden zwar im Allgemeinen keine Krankheitserreger übertragen, dennoch hat der Gesetzgeber sie in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen, da durch einen Befall das Wohlbefinden des Betroffenen deutlich beeinträchtigt wird.
Wenn Kinder Kopfläuse haben, müssen die Eltern handeln: Sie sind gesetzlich verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die das Kind besucht, den Befall mitzuteilen, damit dort einer weiteren Verbreitung vorgebeugt werden kann. Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung muss die Kreisgesundheitsbehörde über einen Kopflausbefall unterrichten. „Unsere Aufgabe reicht dann von der Beratung über die Kontrolle der Maßnahmen in der Einrichtung gegebenenfalls bis hin zur Untersuchung von Kindern“, erläutert Dr. Winzer-Milo.
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