Da der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren als besonders belästigend bekannt ist, ist deren Einsatz in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr statthaft. Das gilt sowohl für private wie für professionelle Nutzer.
Akkus halten lange durch
Lärm und Emissionen, so heißt es in einer Mitteilung des LANUV, sind aber in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn mittlerweile sind wesentlich leisere und emissionsärmere elektrisch betriebene Laubbläser und -sauger marktreif. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben inzwischen bis zu elf Stunden durch – damit ist der professionelle Einsatz gewährleistet.
Laubrechen, Harken und Besen schonen Bodenleben
Doch Laubsauger vernichten große Mengen wertvoller Kleintiere, die für die Bodenverbesserung und für den Laubabbau zu Humus erforderlich sind. Der Einsatz von Laubrechen, Harken und Besen vermeidet diese Schäden. Daher gilt: Private und vor allem kleine Flächen bitte nicht mit Laubsaugern bearbeiten!
- LANUV -
