Nach dem Ausbruch der Geflügelinfluenza in Teilen von Deutschland ordnete das NRW-Umweltministerium bereits am 15. November für verschiedene Risikogebiete die Stallpflicht für Nutzgeflügelbestände an. Von dieser Regelung ist der Kreis Unna derzeit nicht betroffen.
Weitere Informationen rund um das Thema und Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Links zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) oder auch zum Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, finden sie hier:
- Geflügelinfluenza
