Die Stallpflicht war bereits vor einigen Tagen für die Bestände in Fröndenberg/Ruhr, für Werne und – nach einer auf das Virus positiv getesteten toten Ente im Hengsteysee in Hagen – auch für Schwerte angeordnet worden.
Sicherheitsmaßnahmen gelten weiter
Unabhängig von der nun weiter ausgedehnten Stallpflicht gelten seit dem 18. November Sicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelbetriebe – egal wie groß der Tierbestand ist. So dürfen z.B. Unbefugte die Ställe nicht mehr betreten. Darüber hinaus verboten sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen.
Tiere müssen Tierseuchenkasse gemeldet werden
Außerdem sind alle Geflügelhalter – auch die hobbymäßig tätigen – verpflichtet, ihre Tiere der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Erhöhte Verluste von Tieren sind außerdem der Kreis-Veterinärbehörde Unna zu melden.
- Kreisweit gibt es rund 413.930 Tiere und mehr als 640 Nutzgeflügelbestände.
Weitere Informationen rund um das Thema und Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Links zu anderen beteiligten Behörden finden Sie hier: Geflügelinfluenza.
- Constanze Rauert -
