Bei der Ausgabe der Kennzeichen ist die Reitabgabe von 25 Euro für Privatpferdehalter und von 75 Euro für gewerbliche Reiterhöfe zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen zu zahlen.
1.440 Reitkennzeichen ausgegeben
Wie die untere Landschaftsbehörde beim Kreis betont, wird die Abgabe zweckgebunden insbesondere für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Im letzten Jahr wurden 1.440 (2015: 1.378) Reitkennzeichen ausgegeben und rund 9.823 Euro (2015: 54.065 Euro) für die Instandhaltung der knapp 20 Kilometer (ausgewiesenen) Reitwege eingenommen.
Da in der Vergangenheit immer wieder Reiter mit Pferd, aber ohne gültige Plakette unterwegs waren, werden auch in diesem Jahr Kontrollen durchgeführt. Wer gegen die Kennzeichnungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen.
Automatisch zugeschickt
Reiter, die eine Einverständniserklärung für mehrere Jahre unterschrieben haben, haben das Kennzeichen schon oder bekommen es zugeschickt. Sie müssen sich nur melden, wenn es Änderungen z.B. bei der Adresse gibt oder die Pferdehaltung aufgegeben wurde.
- Constanze Rauert -
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