Darauf weist der Kreis hin. Die Verwaltung bittet gleichzeitig um Verständnis, dass sie nicht im Vorgriff auf ein offiziell noch nicht existierendes Gesetz handeln, also bereits jetzt gestellte Anträge für bisher nicht oder nicht mehr berechtigte Kinder „auf Vorrat“ bearbeiten oder entscheiden kann.
Leistungen werden 18 Jahre lang gewährt
Bislang wird der Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Lebensjahr bzw. für längstens sechs Jahr gezahlt. Diese beiden Einschränkungen sollen künftig entfallen. Stattdessen sollen Alleinerziehende für ihre Kinder 18 Jahre lang durchgängig Leistungen beantragen können. Das heißt: Auch Kinder über 12 Jahre bzw. mit bereits sechsjähriger Unterstützungsdauer werden wieder leistungsberechtigt.
Sobald eine Antragstellung möglich ist, wird der Kreis darüber informieren.
- Constanze Rauert -
