Im Sinne der Umwelt gilt vor allem eine Regel: Alte Arzneimittel oder Medikamente, die nicht mehr benötigt werden, dürfen nicht über den Ausguss oder per Toilettenspülung entsorgt werden. Darauf weist der Amtsarzt des Kreises Unna, Dr. Bernhard Jungnitz, hin. Denn über den Ausguss, WC und Kläranlage gelangen Medikamentenreste dann als Schadstoffe ins Trinkwasser.
Reste dürfen in den Müll
Der Fachmann hat auch eine saubere Lösung parat: Reste von Arzneimitteln können überall dort, wo Hausmüll (Restmüll) in die Müllverbrennungsanlage kommt, über die Restmülltonne entsorgt werden. „Das ist sicher und umweltfreundlich“, unterstreicht Dr. Jungnitz und verweist auf eine entsprechende Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums.
Rücknahme in der Apotheke besonderer Service
Damit ist die Rückgabe der Arzneimittel an die Apotheke nicht mehr erforderlich. Apotheken bieten eine freiwillige Rücknahme von Altarzneimitteln zwar vielfach als Service an, sind dazu jedoch rechtlich nicht verpflichtet.
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