„Ein Kühles Blondes, bitte!“ – so ähnlich könnte der Satz an einem heißen Tag im Biergarten lauten. Am 23. April wird der Erlass des im Jahre 1516 eingeführten bayrischen Reinheitsgebots und somit der Tag des deutschen Bieres gefeiert. Diese Herstellungsvorschrift wurde durch den bayerischen Herzog Wilhelm IV. und seinen Bruder Herzog Ludwig X. erlassen und enthielt drei wichtige Schutzziele:
- Schutz vor überzogenen Bierpreisen
- Ausschluss der Produktion mit dem für die Herstellung von Brot bedeutsamen Getreides Weizen
- Verhinderung von minderwertigen Lebensmitteln im Vergleich zu Hopfen und Malz
Der Schutz vor gefährlichen, giftigen oder gesundheitsschädlichen Zutaten ist ein Hauptmotiv, welches sich bereits in älteren, lokalen Herstellungsvorschriften findet (z.B. Augsburg 1156, Nürnberg um 1305, Weimar 1348, Weißensee/Thüringen 1434, München 1363).
Brauereien, die sich zu einer Gütegemeinschaft zusammengeschlossen haben, brauen zu die-sem Gedenktag Spezialbiere, die nur in limitierter Menge in den Handel kommen und jeweils mit Seriennummern gekennzeichnet sind.
- Jennifer Teichmann -
