„Erfahrungsgemäß kann es durch die Vielzahl der zu Beginn des Schuljahres eingehenden Anträge bei der Bewilligung zu Verzögerungen kommen. Und wer BAföG erst nach dem Beginn der Ausbildung beantragt, kann bares Geld verlieren“, betont Maik Hahne vom Amt für Ausbildungsförderung.
Je vollständiger, desto schneller
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung entsteht zwar mit Beginn der Ausbildung, gezahlt werden kann BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Zusätzlich gilt: Je vollständiger ein BAföG-Antrag eingereicht wird, desto schneller können auch die Leistungen bewilligt werden.
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