Schrott- und Altkleidersammlungen müssen seit 2012 beim Kreis angezeigt werden. Das haben aber 2015 längst nicht alle Sammler getan.
54 illegale Schrottsammler wurden 2016 (2015: 66) festgestellt. Das geht aus der Jahresstatistik des Fachbereichs Natur und Umwelt beim Kreis hervor. Gleich geblieben ist die Zahl der angemeldeten Schrottsammlungen mit 34 (2015: 34). Daneben wurde eine gewerbliche Altkleidersammlung angezeigt (2015: 1).
Hinweise aus der Bevölkerung wichtig
Die Anzeigepflicht soll für mehr Transparenz sorgen und so die Verbraucher schützen. Schließlich ist der Handel mit Schrott und Altkleidern ein Millionengeschäft, in dem auch unseriöse Firmen mitmischen. Manche suggerieren sogar fälschlicherweise, für einen guten Zweck zu sammeln. „Um illegalen Sammlern auf die Spur zu kommen, sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen“, sagt Andreas Schneider, Sachgebietsleiter Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft beim Kreis.
Wer eine illegale Abfallentsorgung im Kreisgebiet beobachtet und melden möchte, kann sich an den Kreis Unna wenden, Fon 0 23 03 / 27-1172.
- Birgit Kalle -
