Auf solch einen Online-Fake-Shop fiel jetzt ein Selmer herein. Er bestellte im Internet zum Schnäppchenpreis einen Kühlschrank, der ausschließlich gegen Vorkasse angeboten wurde. Die Ware erhielt er trotz Bezahlung allerdings nie.
Als er daraufhin die Website des Onlineshops aufrief, poppte diese Meldung auf: „Vielen Dank für Ihre Kohle! Machen Sie sich keine Sorgen! Ihr Geld ist nicht unwi(e)derbringlich weg, es hat jetzt nur jemand anderes.“
Abzocke durch Fake-Shops ist strafbar
Die Kreispolizeibehörde rät deshalb: Lassen Sie eine Abzocke durch Fake-Shops nicht auf sich beruhen. Wird die Echtheit eines Shop-Angebots nur vorgegaukelt, um zu kassieren, handelt es sich um Betrug, der strafrechtlich verfolgt wird.
Hinweise, worauf man bei einem Internetgeschäft achten sollte, hat die Kreispolizeibehörde Unna unter https://unna.polizei.nrw/ zusammengestellt.
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