Die Umstellung ist ein weiterer Schritt zur interkommunalen Zusammenarbeit, die im Sozialbereich bereits seit 2015 erfolgreich mit dem Projekt „Einheitliches Sozialwesen“ funktioniert. Die neue Software erleichtert u.a. die Antragsverfahren für Hilfeempfänger, verbessert interne Arbeitsabläufe, bündelt Ressourcen und senkt auch die finanziellen Aufwendungen.
Beratung machen weiter die Städte und Gemeinden
Wie bisher bleibt die Aufgabenteilung zwischen Kreis und Städten bzw. Gemeinden bestehen. Die bleiben für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. die Antragsteller für solche Leistungen zuständig für die Beratung, die Antragsannahme und die Entscheidung über die Anträge.
- Constanze Rauert -
