Falls eine Stichwahl notwendig sein sollte, wird diese 14 Tage später stattfinden, also am 1. Juli 2018.
Stadt für Wahldurchführung zuständig
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Wahltermins am 22. Dezember im Amtsblatt des Kreises ist der offizielle Startschuss für die weiteren Verfahrensschritte zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahl gefallen. Zuständig dafür ist die Stadt Kamen.
- Constanze Rauert -
