Das heißt aber nicht, dass die untere Wasserbehörde die Gewässerunterhaltung nicht in den Blick rücken würde. Ob im Gewässerbett oder längs der Böschungen sowie im nahen Gewässerumfeld alles in Ordnung ist, überprüft der Kreis nun bei anlassbezogenen Begutachtungen vor Ort – aber eben ohne Publikum.
„Neben dem Unterhaltungszustand der Wasserläufe werden verbotene Ablagerungen am Ufer wie beispielsweise Grünschnitt, Gehölze oder Müll, ungenehmigte Abwassereinleitungen und Wasserentnahmen, Bauvorhaben am oder in unmittelbarer Nähe zum Gewässer sowie Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung der Gewässer regelmäßig überprüft.“ Marten Brodersen, Sachgebietsleiter Wasser und Boden beim Kreis Unna.
Kontaktmöglichkeit
Wer den Verdacht hat, dass mit einem Gewässer etwas nicht in Ordnung ist, kann sich gerne unter Fon 0 23 03 / 27-19 69 oder unter der E-Mail-Adresse FB69@kreis-unna.de an die untere Wasserbehörde wenden.
- Birgit Kalle -
