Wenn keine Gründe dagegen sprechen, erteilt die Ordnungsbehörde des Kreises eine entsprechende Genehmigung. Insgesamt ist die Zahl der Makler im Kreisgebiet damit leicht auf 785 (2014: 770) angestiegen. Das teilt der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung mit.
Verbraucherschutz wird großgeschrieben
Im Makler-Geschäft spielt Vertrauenswürdigkeit eine große Rolle. Zukünftige Kunden sollen vor eventuellen Vermögensbeschädigungen geschützt werden. Deshalb benötigen Gewerbetreibende, die sich mit Immobilien-, Grundstücks- und Darlehensgeschäften befassen, sowie Bauträger und Baubetreuer eine besondere Erlaubnis nach Gewerbeordnung.
Sie müssen nachweisen, dass sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben. Vorstrafen, Zahlungsrückstände bei Stadt, Finanzamt oder Sozialversicherungsträger, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags.
33 Bußgeldverfahren eingeleitet
Bauträger und Baubetreuer sind verpflichtet, dem Kreis jährlich einen durch einen Wirtschaftsprüfer erstellten Bericht vorzulegen. Verstöße gegen diese Verpflichtung sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Im vergangenen Jahr hat der Kreis im Bereich Maklerwesen 33 Bußgeldverfahren (2014: 23) eingeleitet.
- Birgit Kalle -
- Tabelle Maklerwesen 2012 - 2015 (PDF)
