Verwaltung:

Aufgrund personeller Umstrukturierung müssen im Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs die geänderten Öffnungszeiten bestehen bleiben.

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Kreis Unna

Seit dem 1. März bis zum 31. Oktober 2023 sind die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde für den Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs im Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17 in 59425 Unna, zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag:               7.30 – 12.30 Uhr

Dienstag:             7.30 – 12.30 Uhr

Mittwoch:            geschlossen

Donnerstag:        7.30 – 12.30 Uhr

Freitag:                 7.30 – 12.30 Uhr

Montags, dienstags und donnerstags sind zusätzliche Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

Fahrschulen, Taxi-, Miet- und Speditionsunternehmen oder Großraum- und Schwertransporte zählen zum gewerblichen Kraftverkehr und fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Für sie gelten besondere Regeln. Mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind auf www.kreis-unna.de unter dem Suchwort „Gewerblicher Kraftverkehr“ zu finden.

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Autor

Leonie Joost - Kreis Unna

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