Gesundheit:

Notfallrettung, notärztliche Versorgung und Krankentransporte – all dies kann lebensrettend. Damit die Hilfe „auf Stand“ ist, gab der Kreistag am Dienstag, 12. Dezember, grünes Licht für die fünfte Fortschreibung des 2001 erstmals aufgelegten Rettungsdienstbedarfsplanes.

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Die Städte und Gemeinden haben der fünften Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes zugestimmt.
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Kreis Unna

Der Rettungsdienst muss bedarfsgerecht und flächendeckend organisiert werden, sagt der Gesetzgeber und lässt keinen Zweifel daran, was er meint: In der Regel in acht Minuten soll Hilfe im innerstädtischen Bereich, in zwölf Minuten im ländlichen Bereich angekommen sein. Zu gewährleisten hat dies der Kreis als Träger des Rettungsdienstes.

Damit die Vorgaben angesichts deutlich gestiegener Einsätze von Personal und Fahrzeugen auch weiter erfüllt werden können, müssen genügend Rettungswachen, ausreichend Fahrzeuge und Personal vorhanden sein.

Was genau notwendig ist, um im Kreis Unna „auf der Höhe der Zeit“ zu bleiben, wurde in den letzten Monaten mit Hilfe eines Gutachters definiert, mit den Städten und Gemeinden als Trägern der Rettungswachen diskutiert, im Fachausschuss beim Kreis beraten und per Empfehlung zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergereicht. Im Kern geht es um folgende Punkte:

  • Das Gutachten zur Bedarfsberechnung der rettungsdienstlichen Versorgung im Kreis Unna hat ergeben, dass der Kreis ein erhöhtes Versorgungsaufkommen im Bereich der Krankentransporte aufweist. Daher werden ab 2024 drei zusätzliche Fahrzeuge für Krankentransporte im Einsatz sein – insgesamt beläuft sich die Zahl dann auf neun im Kreisgebiet.   
  • Im Jahr 2024 wird das neue Einsatzleitsystem IGNIS-Plus eingeführt. Damit wird die „Nächste-Fahrzeug-Strategie“ im laufenden Jahr 2024 umgesetzt. Die Strategie ermöglicht künftig die Disponierung des Rettungswagens, der sich am nächsten am Einsatzort befindet. Durch die neue Technik und die „Nächste-Fahrzeug-Strategie“ wird das Einhalten und das zeitnahe Erreichen des Notfallortes durch den Rettungsdienst signifikant verbessert und damit gleichzeitig der Erreichungsgrad in der Notfallrettung optimiert.
  • Im Bereich der Notfallrettung ohne Notarzt hat das durchgeführte Gutachten eine Erhöhung der Vorhaltung ergeben. Diese entspricht der Steigerung des Gesamteinsatzaufkommens

Die Städte und Gemeinden haben der fünften Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes zugestimmt.

Der Bedarfsplan ist unter www.kreis-unna.de unter dem Suchwort „Rettungsdienstbedarfsplan“ zu finden.

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Autor

Leonie Joost - Kreis Unna

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