Die "Schatzsuche" auf eigene Faust, ob mithilfe einer Metallsonde (Metalldetektor), Magnetangel oder anderen Mitteln unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen.
Kurztext
Wer auf bestimmten Flächen oder in einem Gewässer nach archäologischen Relikten (Münzen filigrane Schmuckstücke, uralte Waffen, Relikte aus vergangenen Zeiten) suchen möchte, benötigt für die Ausübung dieses Hobbies in Nordrhein-Westfalen eine sog. Grabungserlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz NRW.
Auf besonderen Antrag kann Minderjährigen das Führen der Sonde unter Aufsicht der Erlaubnisinhaber*innen gestattet werden.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- bei einem Erstantrag sind alle Flächen, die innerhalb eines Gemeindegebietes (des Antragstellers) begangen werden sollen, in Lageplänen / Karten konkret zu benennen und farbig markiert oder umrandet darzustellen
Für die Erlaubniserteilung bedarf es der Benehmensherstellung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Archäologie für Westfalen
Hinweis:
Rechtsgrundlage
§ 15 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW)
Service und Kontakt
Frist
Die Geltungsdauer der Erlaubnis / Genehmigung beträgt in der Regel ein Jahr.
Kosten
Die Gebühr zum Sondengehen beträgt derzeit 75,00 Euro gemäß Tarifstelle 4a.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW