Verwaltung:

Aufgrund personeller Umstrukturierung mussten im Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs die Öffnungszeiten eingeschränkt werden. Die Phase ist jetzt abgeschlossen und die Zeiten werden wieder ausgeweitet.  

Bild vergrößern: Kreishaus Unna
Kreishaus Unna
© © Copyright
Max Rolke Kreis Unna

Ab dem 2. November 2023 sind die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde für den Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs im Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17 in Unna, zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag:               7:30 bis 12 Uhr und von 12:30 bis 16:30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)

Dienstag:             7:30 bis 12 Uhr und von 12:30 bis 16:30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)

Mittwoch:            7:30 bis 12:30 Uhr

Donnerstag:        7:30 bis 12 Uhr und von 12:30 bis 17:30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)

Freitag:                 7:30 – 12:30 Uhr

Fahrschulen, Taxi-, Miet- und Speditionsunternehmen oder Großraum- und Schwertransporte zählen zum gewerblichen Kraftverkehr und fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Für sie gelten besondere Regeln. Mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind auf www.kreis-unna.de unter dem Suchwort „Gewerblicher Kraftverkehr“ zu finden.

Seite teilen

Autor

Max Rolke - Kreis Unna

Das könnte Sie auch interessieren