Nicht nur Kliniken, sondern auch das Gesundheitsamt muss die Sicherheit der eigenen Medizinprodukte gewährleisten.

Kurztext

Jedes Gesundheitsamt (und auch jede andere medizinische Einrichtung mit mehr als 20 Mitarbeitenden) muss gemäß §6 MPBetreibV eine*n Beauftragte*n für Medizinproduktesicherheit benennen.

Diese*r muss gewährleisten, dass die im Gesundheitsamt eingesetzten Medizinprodukte (z.B. technische Hilfsmittel oder Geräte zur Diagnostik) einwandfrei funktionieren und sicher sind.

Der*die Beauftragte ist verpflichtet, Fehler bei Medizinprodukten umgehend zu melden. Eine auf diese Weise gewährleistete Sinn systematische Erfassung von Fehlern soll verhindern, dass eine Funktionsstörung oder eine unsachgemäße Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes dazu führt, dass es zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustands einer Person kommt.


Service & Kontakt

Der vom Kreis Unna benannte Medizinproduktesicherheitsbeauftragte ist

Josef Merfels.

Bei Rückfragen, schreiben Sie uns gerne auch eine E-Mail an MP-Sicherheitsbeauftragter@kreis-unna.de