Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen einer Konzession der zuständigen Behörde.

Kurztext

Um eine Erlaubnis nach § 30 Gewerbeordnung (GewO) zu erhalten, muss beim Kreis Unna ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Hiernach erfolgt eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers.

Die Erlaubnis wird betreiberbezogen, für bestimmte Räume und für eine bestimmte Betriebsart erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „0“)
    (bei juristischen Personen für den/die gesetzlichen Vertreter)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    (bei juristischen Personen für die juristische Person und den/die gesetzlichen Vertreter)
  • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen und des örtlichen Steueramtes
    (bei juristischen Personen für die juristische Person und den/die gesetzlichen Vertreter)
  • bei juristischen Personen ein Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister
  • Nachweis einer entsprechenden Approbation
  • Betriebskonzept
  • Bau-/Nutzungsgenehmigung des zuständigen Bauordnungsamtes
  • Grundrisszeichnung
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

Rechtsgrundlage

§ 30 Gewerbeordnung (GewO)

Voraussetzungen

  • Besitz der erforderlichen Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Qualifikation (i.d.R. Approbationsurkunde)
  • räumliche sowie ortsbezogene Eignung der Betriebsstätte

Service & Kontakt

Hier geht es zum Online-Antrag (Antragstellung über das Wirtschafts-Service-Portal NRW).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten

Kosten

250 Euro bis 7.500 Euro