Joints rauchen im Kreis Unna: Das ist seit dem 1. April 2024 legal. An welchen Orten der Konsum und Anbau der Pflanze trotzdem verboten bleibt, veranschaulicht eine interaktive Karte mit Cannabisverbotszonen im Kreisgebiet.

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Cannabisverbotszonen im Kreis Unna.
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Hellmann, Dr. Sebastian Kreis Unna

Der Bundestag einigte sich am 23. Februar auf die kontrollierte Legalisierung von Cannabis. Einen Monat später, am Freitag, 22. März, passierte das Gesetz auch den Bundesrat.

Das bedeutet, dass der Besitz sowie Anbau von Cannabis für Volljährige ab dem 1. April legal ist. Hierbei gibt es allerdings Vorgaben.

Zum Beispiel, dass trotz geplanter Legalisierung im April an einigen Orten ein Cannabiskonsum untersagt ist, sowie der Anbau nur für den Eigenkonsum oder in nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen erfolgen darf.

Beispielsweise sind folgende Orte laut Cannabisgesetz (CanG) des Bundesgesundheitsministeriums mit einem Konsumverbot belegt:

  • In unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • In Schulen und im Umkreis von 100 Metern um den Eingang der Schulen.
  • Auf Kinderspielplätzen und in einem Bereich von 100 Metern um den Eingang von Kinderspielplätzen.
  • In Kinder- und Jugendeinrichtungen und in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingang von Kinder- und Jugendeinrichtungen.
  • In öffentlich zugänglichen Sportstätten.
  • In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Die Karte zeigt, dass in ca. 5 Prozent der Fläche des Kreisgebietes ein Cannabis-Konsumverbot herrscht. Beispielsweise zu großen Teilen in der Innenstadt von Unna, in der kompletten Innenstadt von Fröndenberg/Ruhr oder zu großen Teilen in der Ortsmitte von Holzwickede.

Hier die Karte:

Die Karte ist auch im GeoService zu finden und wird laufend angepasst, sollte es zu Änderungen der Gesetzeslage kommen oder falls Standorte fehlen. 

Erstellt wurde die Karte durch den Bereich Geodatenmanagement und Statistik mithilfe der vorliegenden Geo-Standorte der genannten Einrichtungen.

Hinweis zur Karte:

Diese Karte zeigt potenzielle Cannabis-Konsumverbote bzw. Gebiete, in denen keine Anbaugemeinschaften gegründet werden dürfen, im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Jugendzentren und Spiel-/Bolzplätze im Kreis Unna. Es besteht die Möglichkeit, dass nicht alle relevanten Standorte erfasst wurden und dass die genaue Lage der Zonen variieren kann. Darüber hinaus könnte die 100-Meter-Regelung gemäß zukünftiger Gesetzesänderungen überarbeitet werden. Die Nutzung dieser Karte erfolgt auf eigene Verantwortung. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten. Bei Vorliegen neuer Informationen zur Gesetzeslage wird die Karte angepasst.

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Autor

Leonie Joost - Kreis Unna