Besuchseinladung
Verpflichtungserklärung
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG (umgangssprachlich: Einladung) werden die in der Anlage aufgeführten Unterlagen benötigt. Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. Eine persönliche Vorsprache der sich verpflichtenden Person(en) ist unbedingt erforderlich.
- Verpflichtungserklärung (PDF)
Besuchseinladung - Einkommensbescheinigung (PDF)
Kurzlink
https://www.kreis-unna.de/x/hQ-2ccd6f
Auskunft
Herr Strunk
Fon 0 23 03 / 27 - 21 33
Fax 0 23 03 / 27 - 21 99