Für den Einbau von Ersatzbaustoffen (Recyclingbaustoffe, Bodenmaterialien, Baggergut u.a.) ist die Ersatzbaustoffordnung zu beachten.
Kurztext
Die Verwertung von Ersatzbaustoffen (Recyclingbaustoffe, aufbereitete Bauschuttmaterialien, mineralische Reststoffe aus industriellen Prozessen und Bodenmaterialien) kann nachteilige Auswirkungen auf die Bodenfunktionen und die Beschaffenheit von Grundwasser haben. Denn diese Materialien enthalten in der Regel Stoffe, die in das Grundwasser eingetragen werden können.
Für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung werden deshalb Anforderungen an die zulässigen Schadstoffgehalte der Ersatzbaustoffe, an die technischen Einbaubedingungen sowie an die wasserwirtschaftlichen und hydrogeologischen Verhältnisse im Bereich der Bau- bzw. Verwertungsmaßnahme gestellt.
Seit 01.08.2023 gilt für den Einbau der oben genannten Produkte ein bundeseinheitliches Gesetz, die Ersatzbaustoffverordnung. Diese ersetzt die bisherigen Regelungen für den Einbau von Sekundärbaustoffen (wie z.B. die Verwertererlasse), um den den ordnungsgemäßen Einbau sicherzustellen.
Je nach Art des Materials und deren Einbauweise ist eine Anzeige bei der Kreisverwaltung Unna erforderlich. Eine wasserrechtliche Erlaubnis wird nur noch in Ausnahmefällen erteilt.
Erforderliche Unterlagen
Schriftliche oder elektronische Anzeige nach dem Muster in Anlage 8 der Ersatzbaustoffverordnung sowie
- Übersichtslageplan
- Lageskizze
- geeignete Nachweise über den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand, zur Mächtigkeit und Bodenart der Grundwasserdeckschicht.
Rechtsgrundlage
Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
ErsatzbaustoffV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Voraussetzungen
Seit dem 01.08.2023 ist der Einbau in ein technisches Bauwerk nur zulässig, wenn die Voraussetzungen der Ersatzbaustoffverordnung eingehalten werden.
Service & Kontakt
Auf der Internetseite des LANUV (nrw.de) kann die entsprechende Anzeige heruntergeladen und ausgefüllt werden. Diese kann anschließend an folgende Email bodenschutz@kreis-unna.de übermittelt werden.
Die Angabe der NN-Höhe, die im Formular abgefragt wird, kann über TIM-online (nrw.de) ermittelt werden. Hierzu bei den Symbolen Messfunktion „Punkt messen“ aktivieren und auf das entsprechende Grundstück in der Karte klicken.
Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
Es entstehen keine Kosten.