Kinder und Jugendliche, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII-Leistungen oder Asylbewerberleistungen bekommen, können auch Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket erhalten.

Kurztext

Folgende Kosten können über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden:

  • Mittagessen in Schule/Kita oder bei der Kindertagespflegeperson
  • Klassenfahrten und Tagesausflüge der Kita/Schule
  • Fahrtkosten zur Schule (Schülerbeförderung)
  • erforderliche Nachhilfe
  • max. 15,00 € pro Monat für soziale und kulturelle Teilhabe (Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern, Freizeiten)

Zusätzlich erhalten Schüler*innen einen pauschalen Betrag für den Schulbedarf im August (~100,00 €) und im Februar (~50,00 €).

Im Folgenden finden Sie das Merkblatt zum Bildung- und Teilhabepaket in Deutsch sowie in weiteren Sprachen:

Erforderliche Unterlagen

  • Vorlage des aktuellen Grundleistungsbescheids (SGB XII, Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag)
      • bei Bezug von Bürgergeld melden Sie sich bitte beim zuständigen Jobcenter
  • bei erstmaliger Beantragung: Datenerhebungsblatt
  • bei Schülerbeförderung: Ticketbogen der Fahrkarte und ein Kontoauszug
  • bei Lernförderung: Antrag und Stellungnahme der Schule
  • für den Schulbedarf: Schulbescheinigung ab 15 Jahren und für Erstklässler

Rechtsgrundlage

  • §§ 28-30 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
  • §§ 34-34c Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
  • § 6b Bundeskindergeldgesetz i. V. m. §§ 28 ff. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
  • § 3 Asylbewerberleistungsgesetz i. V. m. §§ 34 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Voraussetzungen

  • Bezug einer der folgenden Grundleistungen: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII-Leistungen oder Asylbewerberleistungen
  • ggf. Schulbesuch/Kitabesuch
  • Höchstalter bei sozialer und kultureller Teilhabe: 17 Jahre
  • Höchstalter bei allen anderen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: 24 Jahre

Service & Kontakt

Hier geht es zu den Anträgen (PDF):

Leistungen für das Mittagessen, Ausflüge und Fahrten von Schulen und Kitas sowie Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe (z.B. Mitgliedsbeiträge im Verein, Musikunterricht, Ferienfreizeiten) können in Anspruch genommen werden, indem die UpdateCard ICH 2.0 bei dem entsprechenden Anbieter (Schule, Verein, Kita, …) vorgelegt wird.


Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.


Frist

Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe verjähren für die Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach zwölf Monaten beginnend mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.