Die Veterinärbehörde wird im Baugenehmigungsverfahren gewerblicher Tierhaltungen beteiligt.

Kurztext

Im Rahmen der Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren von gewerblichen Tierhaltungen wird das Veterinäramt als Fachbehörde beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Um Fristen zu wahren, werden grundsätzlich von dem*der Bauherr*in ausgefüllte und ergänzende Betriebsbeschreibungen benötigt.

Erforderliche Unterlagen

Neben den Bauantragsunterlagen sind für Tierställe die jeweiligen ergänzenden Betriebsbeschreibungen mit einzureichen.

Rechtsgrundlage

  • Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
  • Verordnung (EU) 2016/429
  • Verordnung (EU) 2016/687 

Service & Kontakt

Die Bauantragsunterlagen werden von der Baugenehmigungsbehörde direkt an die Veterinärbehörde übermittelt.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten

Frist

Die Frist wird durch die Baugenehmigungsbehörde gesetzt.