Personen, die ihre Tiere mit ins Ausland mitnehmen möchten, müssen in einigen Ländern ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen.
Kurztext
Nähere Informationen gibt es unter:
Erforderliche Unterlagen
Auszufüllender Antrag, siehe Service & Kontakt
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 576/2013
- Durchführungsverordnung (EU) 577/2013
Voraussetzungen
Gültiger Impfschutz gegen Tollwut
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
- Hunde und Katzen mind. 35 € bis zu 2 Tieren, jedes weitere Tier 10 €
- Pferde: je Pferd 15 € / mind. 50 € / max. 200 €, zzgl. Gebühren für den Tierarzt je angefangene Viertelstunde 21 €, zzgl. Wegstreckenentschädigung 20 € (allg. Verwaltungsgebührenordnung)