Die Bundesregierung hebt schrittweise die Leistungen für Pflegebedürftige an.
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So sind im Januar die Leistungen für die häusliche Pflege gestiegen, das Pflegeunterstützungsgeld aber auch die Zuschüsse in der stationären Pflege, informiert die Pflege- und Wohnberatung und bietet an: Wer Fragen dazu hat, kann sich melden.
„Zum 1. Januar sind sowohl das Pflegegeld und auch die Leistung für ambulante Sachleistung um fünf Prozent angehoben worden“, so Andrea Schulte von der Pflege- und Wohnberatung. „Und das Pflegeunterstützgeld kann von Angehörigen jetzt in jedem Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch genommen werden.“
Beratung vor Ort
Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (kurz: PUEG) sind weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige in Kraft getreten – etwa bei den Auskunftsansprüchen oder den Zuschüssen in der stationären Pflege. Ebenso gibt es Vereinfachungen für Schwerstpflegebedürftige unter 25 Jahren. Ausführliche Informationen zum Gesetz sind unter www.bundesgesundheitsministerium.de/pueg zu finden.
Wer Fragen zu dem Thema hat, erreicht die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen, unter Tel. 0 23 07 2 89 90 60 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei) oder per Email pwb@kreis-unna.de. Es finden auch regelmäßig Sprechstunden der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna statt. Die Termine sind zu finden unter www.kreis-unna.de/pflegeundwohnberatung.