Gewerblicher Kraftverkehr

Informationen, Formulare und Ansprechpartner
Für Fahrschulen, Taxi- und Speditionsunternehmen oder Großraum- und Schwertransporte gelten besondere Regeln. Sie zählen zum sogenannten gewerblichen Kraftverkehr und fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde (gewerblicher Kraftverkehr).
Was diese besonderen Verkehrsteilnehmer beachten müssen, benötigte Antragsformulare sowie Ansprechpartner sind auf dieser Seite zu finden.
Wer als Unternehmer Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) zur geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern einsetzt, braucht hierfür eine Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz. Das betrifft sowohl die innerdeutsche, auch die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern.
Ab dem 21. Mai 2022 benötigen auch Unternehmen, die grenzüberschreitendeBeförderungen mit Fahrzeugen durchführen und eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen haben, eine Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.
Voraussetzungen
- Antragsteller muss zuverlässig sein
- Nachweis über Betriebsfinanzen
- Nachweis der fachlichen Eignung des Verantwortlichen
- Nachweis der NIederlassung und Fahrzeuge
Einzelheiten zu den Anträgen und welche Transporte nicht erlaubnispflichtig sind, können bei den Mitarbeitern des Sachgebiets erfragt werden.
Kosten
- Erteilungsgebühr Einzelfirma: 525 Euro
Es können Kosten für Ausfertigungen und beglaubigte Kopien hinzukommen. Die Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist hier zu finden: Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
Formulare
- Antrag gewerblicher Güterverkehr (PDF)
- Antrag auf weitere Ausfertigungen/beglaubigte Kopien gewerblicher Güterverkehr (PDF)
- Antrag Ersatzurkunde (PDF)
- Antrag Betriebssitzverlegung (PDF)
- Antrag Berichtigung der Urkunden (PDF)
- Eigenkapitalbescheinigung (PDF)
- Zusatzbescheinigung Eigenkapital (PDF)
- Fahrzeugliste (PDF)
- Antrag Wechsel Verkehrsleiter (PDF)
- Antrag Wechsel Geschäftsführer (PDF)
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterverkehr (PDF)
- Allgemeinverfügung Gefahrguttransporte gültig ab dem 01.07.2021 (PDF)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot/nach der Ferienreiseverordnung (PDF)
Taxiunternehmen oder Mietwagenfirmen zählen zum gewerblichen Kraftverkehr. Daher benötigen sie eine Genehmigung für ihre Tätigkeiten im Kreis Unna von der Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit des Antragstellers
- Nachweis über Betriebsfinanzen
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis über den Betriebssitz
Gerne klären unsere Mitarbeiter, welche Voraussetzungen für Unternehmer wichtig sind und beraten auch, welche Unterlagen zur Antragstellung mitgebracht werden müssen. Sie klären Einzelheiten zum Antragsverfahren und auch, wann keine Genehmigung benötigt wird.
Kosten
- Taxikonzession: 119,70 Euro bis 197,00 Euro
- Mietwagenkonzession: 55,70 Euro bis 78,50 Euro
Es können noch weitere Kosten hinzukommen. Die Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist hier zu finden: Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen
Verordnungen und Allgemeinverfügungen
- Verordnung über den Gelegenheitsverkehr mit Taxen für den Kreis Unna (Taxenordnung)
- Taxentarif gültig ab 15.08.2019 (PDF)
- Ausnahmegenehmigung für Dachwerbeträger (PDF)
Formulare
Wer Fahrlehrer werden möchte, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Diese gibt es beim Kreis (Sachgebiet gewerblicher Kraftverkehr). Wer eine solche Erlaubnis hat, darf Personen ausbilden, die einen Führerschein machen möchten – zum Beispiel als Angestellter einer Fahrschule.
Wer hingegen selbst eine Fahrschule eröffnen möchte, benötigt zusätzlich eine Fahrschulerlaubnis.
Voraussetzungen (Auszug) für die Fahrlehrerlaubnis:
- Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre zum Fahrlehrer
- mindestens 21 Jahre alt
- ausreichende Fahrpraxis
- persönliche Zuverlässigkeit
Welche Voraussetzungen außerdem erfüllt werden müssen, beantworten unsere Mitarbeiter. Welche Unterlagen zur Beantragung vorgelegt werden müssen, können Sie den unten hinterlegten Formularen entnehmen.
Kosten
- Erteilung Fahrlehrerlaubnis: 40,90 Euro
- Erteilung Fahrschulerlaubnis: natürliche / juristische Person 102 Euro / 153 Euro
Es können noch weitere Kosten hinzukommen, etwa für Auskünfte und Meldungen an das Kraftfahrtbundesamt, Ausstellung oder Änderung des Fahrlehrerscheins oder Zweigstellenerlaubnis. Die Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist hier zu finden: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Formulare
Großraum- und Schwertransporte sind LKW, die besonders hoch, schwer und/oder breit sind. Solche Transporte benötigen eine Erlaubnis, um auf den Straßen bewegt werden zu dürfen. Diese Erlaubnis erteilt die Stelle für den gewerblichen Kraftverkehr der Straßenverkehrsbehörde.
Warum müssen die Transporte angemeldet werden?
Die Straßenverkehrsbehörde prüft zum Beispiel Durchfahrtshöhen und Gesamtbelastung von Brücken und Straßenbreiten. Dazu werden auch die Straßenverkehrsbehörden benachrichtigt, durch deren Bezirk der Transport fahren soll. Unter Umständen werden Auflagen für den Transport erteilt: etwa ein Nachtfahrgebot, sodass der Berufsverkehr nicht beeinträchtig wird.
Dauer der Erteilung
Mehrere Straßenverkehrsbehörden können beteiligt sein. Es kann daher einige Zeit dauern, bis die Erlaubnis erteilt ist. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher ratsam. Unsere Ansprechpartner helfen gerne weiter.
Kosten
Für Erlaubnisse (§ 29 StVO) bzw. Ausnahmen (§ 46 StVO) sieht die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Gebührenrahmen vor. Die Gebühr wird innerhalb dieses Rahmens entsprechend dem Verwaltungsaufwand auch unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Vorteils des Antragstellers festgesetzt.
Hinweis
Der Antrag sollte grundsätzlich über das Verkehrsmanagementverfahren Großraum- und Schwertransport (VEMAGS) gestellt werden. Alle Informationen hierzu finden Sie unter https://www.vemags.de.
Private Begleitung bei Großraum- und Schwertransporten (BF 4)
Transporte mit einer Abmessung von über 3,50 m Breite und/oder 35 Meter Länge sind im Kreis Unna grundsätzlich zu begleiten. Die Art der Begleitung (BF 4/Polizei) wird in Rücksprache mit der zuständigen Polizei und der örtlichen Straßenverkehrsbehörde festgelegt. Im Kreis Unna sind das die Städte Bergkamen, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne. Für die Stadt Fröndenberg und die Gemeinden Holzwickede und Bönen ist der Kreis Unna örtliche Straßenverkehrsbehörde. Diese erstellen die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung für die private Begleitung und belehren die Verwaltungshelfer.
Die Streckenkunde erfolgt durch die die zuständige Polizei.
Kontakt
PP Dortmund, Direktion Verkehr VI 1 VD , Tel.: 0231-132-4040, Fax: 0231-132-4119, e-mail: Gus.dortmund@polizei.nrw.de. KPB Unna, Direktion Verkehr Führungsstelle, Tel.: montags bis freitags 02303/921-0.
Anlagen
- Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Private (Anlage 1)
- Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Private / - Streckenkundenachweis - (Formular)
- Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Private - Belehrung über die Eigenschaft eines Verwaltungshelfers/einer Verwaltungshelferin - (Formular)
Auskunft
Sachgebietsleitung
Frau Krause
Fon 0 23 03 / 27-46 36
Fax 0 23 03 / 27-21 96
kraftverkehr@kreis-unna.de
Frau Toppe
Fon 0 23 03 / 27-45 36
Fax 0 23 03 / 27-21 96
kraftverkehr@kreis-unna.de
Herr Sakaoglu
Fon 0 23 03 / 27-44 36
Fax 0 23 03 / 27-21 96
kraftverkehr@kreis-unna.de
Frau Scholand
Fon 0 23 03 / 27-43 36
Fax 0 23 03 / 27-21 96
kraftverkehr@kreis-unna.de
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Hinweis:
Aufgrund von Umstellungsmaßnahmen ist eine persönliche Vorsprache im Team des gewerblichen Kraftverkehrs am 07. und 08. Juni nicht möglich. Gerne können Sie die Kolleginnen und Kollegen telefonisch unter den Ihnen bekannten Rufnummern erreichen.