Fahrzeugzulassungsstelle
Die Straßenverkehrsbehörde hat in der Kreisstadt Unna und in der größten Stadt im Kreis - in Lünen - Zulassungsstellen.
Dort möglich sind neben den Zulassungen z.B. Außerbetriebsetzungen, die Ausstellung von Ersatzdokumenten und -schildern sowie die Beantragung von roten Dauerkennzeichen.
Corona-Pandemie: Die Kreishäuser in Unna und Lünen sind geöffnet. Besuche sind nur mit einem festen Termin möglich. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP2-Maske ist Pflicht.
Zur Terminvereinbarung: www.kreis-unna.de/kfz-termine
Aktueller Hinweis: Die Zulassungsstelle bekommt derzeit telefonisch sehr viele Anfragen. Daher sind die Mitarbeiter*innen schlecht erreichbar. Um die Vielzahl von Anfragen besser steuern zu können, empfiehlt die Zulassungsstelle, eine E-Mail an zulassungsstelle@kreis-unna.de mit einem Hinweis, worum es geht und den aktuellen Kontaktdaten zu schreiben.
Es gilt außerdem:
- Kunden*innen können maximal zwei Anliegen erledigen.
Termine sind ausschließlich online über folgenden Link buchbar: https://www.kreis-unna.de/kfz-termine
Termine sind täglich ab 08:00 Uhr buchbar. Die Termine sind leider begrenzt. Sollten keine freien Termine angezeigt werden, sind die Termine bereits ausgebucht.
- Für Vorgänge bei denen ein neues Kennzeichen benötigt wird, sind diese bereits zum vereinbarten Termin mitzubringen. Ansonsten ist eine Bearbeitung nicht möglich.
- In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, für systemrelevante kritische Infrastrukturberufe Termine per E-Mail über zulassungsstelle@kreis-unna.de mit einem Hinweis, des kritischen Infrastrukturberufes und den aktuellen Kontaktdaten zu erfragen.
- Ob Außerbetriebsetzungen auch in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (nicht Unna/Lünen) möglich sind, ist bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erfragen.
- Alternativ besteht während der Corona-Pandemie die Möglichkeit, Fahrzeuge per Post abzumelden.
Mehr: www.kreis-unna.de/corona
Online-Portal Zulassungsstelle
Zum Online-Portal Zulassungsstelle
Im Rahmen der „Internetbasierten Fahrzeugzulassung“, dem Projekt i-Kfz, haben alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter folgende Möglichkeiten:
- Antrag auf Neuzulassungen eines Kfz
- Antrag auf Wiederzulassungen von Kfz
- Antrag auf Umschreibungen von Kfz mit Kennzeichenwechsel
- Vollautomatisierte Umschreibungen von Kfz ohne Kennzeichenwechsel
- Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz
- Vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines Kfz
Voraussetzungen: Neuer, freigeschalteter Personalausweis mit der Möglichkeit, ePayment zu nutzen. Mehr Infos: www.ausweisapp.bund.de
Bei Rückfragen steht Ihnen die Zulassungsstelle gerne zur Verfügung:
Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz des Bundesverkehrsministerium.
Hinweise und aktuelle Informationen
Wer sein Fahrzeug lediglich abmelden möchte, kann das auch ohne Besuch im Kreishaus erledigen.
- Formular zur Abmeldung ausdrucken und ausfüllen
- Mit der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) im Original und den Nummerschildern sicher verpacken
- Unter Angabe einer Rücksendeanschrift an die Zulassungsstelle schicken
Kreis Unna
Zulassungsstelle
Friedrich-Ebert-Straße 17
59425 Unna
An die Rücksendeanschrift wird die entwertete Zulassungsbescheinigung versendet. Die Kennzeichen werden nicht zurück geschickt. Die entstandenen Gebühren werden in Form eines Gebührenbescheides der Rücksendung beigefügt. Der Personalausweis wird hierfür nicht benötigt.
Die Ausgabe von Wartemarken erfolgt in den Zeiten:
Bürgerbüro Kreishaus Unna:
montags bis 15.30 Uhr
dienstags bis 12:00 Uhr
mittwochs und freitags bis 11.30 Uhr
donnerstags bis 16.30 Uhr.
Zulassungsstelle Kreishaus Lünen:
montags bis freitags bis 11.30 Uhr sowie
donnerstags zusätzlich ab 13.30 bis 16.30 Uhr.
Tipp: Ohne Wartemarke direkt zum Schalter? Mit Termin möglich: Zur Terminvereinbarung
Wer ein E-Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen fährt, darf z.B. Sonderfahrspuren nutzen oder das Gefährt auf gekennzeichneten Parkflächen kostenfrei abstellen.
Förderung von E-Kennzeichen
Für Import- bzw. Exportfahrzeuge, die noch nicht in der Bundesrepublik zugelassen waren bzw. aus der Bundesrepublik mit besonderen Kennzeichen ausgeführt werden sollen, besteht eine Vorführpflicht. Dabei erfolgt ein Vergleich der im Fahrzeug eingeschlagenen und der in den Papieren eingetragenen Fahrzeugidentifizierungsnummer. Zwingend nötig ist das, wenn:
erstmals eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden soll
ein Ausfuhrkennzeichen beantragt wird
Die Vorführung kann mit einem roten Dauerkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen erfolgen. Dazu muss das Fahrzeug so abgestellt sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle Zugang zur eingeschlagenen Fahrzeugidentifizierungsnummer haben. Wo sich diese Nummer befindet, erfahren Sie bei Ihrem Händler oder beim Hersteller des Fahrzeugs. Eine Vorführung auf einem Autotransporter oder ähnlichem ist nicht möglich.
Die Vorführpflicht entfällt nur, wenn:
- ein KFZ-Händler oder eine Prüforganisation (TÜV/DEKRA/GTÜ) die Übereinstimmung der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges mit den ausgestellten Dokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief/COC) schriftlich bescheinigt und diese Bescheinigung in der Zulassungsstelle bei Beantragung einer Zulassung oder eines Ausfuhrkennzeichens vorgelegt wird
- bei der erstmaligen Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II außerhalb einer Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens eine gültige HU-Bescheinigung vorgelegt wird
- für ein Ausfuhrkennzeichen noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde und die letzte Begutachtung bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, o.Ä.) nicht länger als einen Monat zurück liegt. Dies betrifft auch Neufahrzeuge. Hierbei muss ebenfalls die entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragt werden, welche sich im Inland befinden und bei denen das Ausstellungsdatum der letzten HU- Bescheinigung nicht älter als einen Monat ist.
Hierbei ist ebenfalls die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung notwendig
Bitte beachten Sie, dass bei Verlängerungen von bereits zugeteilten Ausfuhrkennzeichen immer eine Vorführung notwendig ist. Ausnahmen sind in diesen Fällen nicht möglich.
Das Bundesverkehrsministerium hat die Zulassungsstellen darüber informiert, dass die von den Diesel-Manipulationen betroffenen Neufahrzeuge derzeit nicht zugelassen werden können. Dies betrifft ausschließlich die erstmalige (Neu-)Zulassung von Fahrzeugen.
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ist durch das Kraftfahrbundesamt ein Rückruf veranlasst worden. Zulassungen/Umschreibungen dieser – bereits zugelassenen – Fahrzeuge sind weiterhin möglich. Weitere Informationen zum Rückruf sind auf der Seite des Kraftfahrtbundesamts zu finden. Informieren Sie sich außerdem beim Hersteller Ihres Fahrzeugs über Rückrufaktionen und ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Ihr Anliegen in der Zulassungsstelle
- fabrikneues Fahrzeug
- fabrikneues Fahrzeug mit Gutachten
- Fahrzeug, welches zuletzt im Ausland zugelassen ist/war
- Fahrzeug, welches zuletzt im Kreis Unna zugelassen ist/war
- Fahrzeug, welches zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war (Ohne Halterwechsel)
- Fahrzeug, welches zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war (Mit Halterwechsel)
- Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeuges
- Änderung des Saisonzeitraums eines zugelassenen Fahrzeuges
- Namens- oder Adressänderung
- Änderung von technischen Daten eines zugelassenen Fahrzeuges
- Verlängerung eines roten Dauerkennzeichens oder Fahrzeugscheinheft
- Neusiegelung von Kennzeichen nach Beschädigung
Service
Zur Bestellung einer Feinstaubplakette wenden Sie sich bitte postalisch direkt an die Zulassungsstelle des Kreises Unna.
Kreis Unna
Zulassungsstelle
Friedrich-Ebert-Straße 17
59425 Unna
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-unna.de
Hier können Sie einen Termin mit Ihrer Zulassungsstelle in Unna oder Lünen vereinbaren. Dieses Angebot richtet sich lediglich an Privatkunden und nicht an Gewerbetreibende des KFZ-Handels oder der Zulassungsdienste.
Reservierung eines Wunsch- und Serienkennzeichens (UN und LÜN)
Hier können Sie Ihr Kennzeichen für die Dauer von drei Monaten reservieren. Bitte beachten Sie die innerhalb des Programms aufgeführten Warnhinweise und Kosteninformationen.
- Reservierung eines Wunsch- und Serienkennzeichens (UN und LÜN)
Reservierung eines Wunsch- und Serienkennzeichens (LH)
Die Reservierung eines LH-Kennzeichens erfolgt nur über den Kreis Coesfeld. Im Rahmen der Reservierung wird ein Reservierungs-PIN generiert, der für die Zulassung im Kreis Unna zwingend erforderlich ist. Bitte drucken Sie sich einen Nachweis über den Reservierungs-PIN aus und bringen Sie diesen mit, wenn Sie die Zulassungsstelle aufsuchen.
Hier können Sie online abfragen, ob die vom Finanzierungspartner zugesandte Zulassungsbescheinigung Teil II bereits bei einer der Zulassungsstellen des Kreises Unna (Unna oder Lünen) eingegangen ist. Hierzu wird die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie der Nachname und/oder das amtl. Kennzeichen benötigt.
Anträge und Formulare
- Vollmacht für Zulassung und Abmeldung
(inkl. Erklärung von Erziehungsberechtigten und Händlerbestätigung) - Zulassungsvollmacht für Händler
(Nur für Zulassungsdienste und Autohäuser) - SEPA Kombimandat - Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuern
abzugeben aufgrund der Mitwirkungspflicht der Zulassungsbehörden beim Einzug der KFZ-Steuer - SEPA-Leasing KFZ
- Empfangsbevollmächtigung für Ausfuhrkennzeichen
- Verlusterklärung
für die Zulassungsbeschenigung Teil I (Fahrzeugschein) oder für die Betriebserlaubnis - Kfz-Kaufvertrag (PDF)
Vordruck zur Eigentumsübertragung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges zwischen Privatpersonen
Antrag auf Zuteilung eines roten 06er Kennzeichens für Angehörige des KFZ-Gewerbes
gemäß §16 FahrzeugzulassungsverordnungAntrag auf Zuteilung eines roten 07er Kennzeichens für Oldtimer
gemäß §17 FahrzeugzulassungsverordnungAntrag auf Zuteilung einer Firmenschlüsselnummer
im Zuge des vereinfachten Zulassunsgverfahrens für Firmenkunden
Auskunft
Unna
Fon 0 23 03 / 27-37 00 | Fax 0 23 03 / 27-11 96
zulassungen@kreis-unna.de
Lünen
Fon 0 23 06 / 100-350 | Fax 0 23 06 / 100-347
zulassungen@kreis-unna.de
zusätzlich (nur per Telefon)
Fon 0 23 06 / 100-361
zu folgenden Zeiten
Montag,Mittwoch | 12 bis 16.30 Uhr |
Dienstag, Donnerstag | 12 bis 13.30 Uhr |
Freitag | 12 bis 13 Uhr |
Online-Portal
- Online-Portal Zulassungsstelle
Online Außerbetriebsetzung sowie Wiederzulassung von online außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen.
Online-Portal Zulassungsstelle
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