Möglich ist die Ausstellung des vorläufigen Aufenthaltstitels via Aufkleber nur noch in Ausnahmefällen, z.B. zur Vermeidung außergewöhnlicher Härten, was im Einzelfall zu prüfen bleibt. Nach den Vorgaben kommt dieses nur dann in Betracht, wenn eine aus humanitären Gründen dringende Reise außerhalb des Schengen-Gebietes sonst nicht angetreten werden könnte. Außerdem dürfen Titel zur Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer nur noch für maximal einen Monat erteilt werden.
Keine Ausnahmefälle sind Szenarien, in denen lediglich eine durch den normalen Bestellvorgang eintretende Verspätung der Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels gegeben ist. Gleiches gilt für eine Zeitverzögerung bei der Verlängerung eines Passes durch die jeweilige Auslandsvertretung, da diese Situationen durch rechtzeitige Antragstellung zu vermeiden sind. Eine Express-Bestellung bietet die Bundesdruckerei für Aufenthaltstitel weiterhin nicht an.
- Fabiana Regino -
