Sie ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen, außer Lünen und Unna, die eine eigene Behörde haben. In den übrigen acht Städten und Gemeinden wird der Kreis aktiv, wenn es um die sogenannte Gewerbeuntersagung geht.
40 Fälle
In 40 Fällen haben im Jahr 2021 die Mitarbeiter ein solches Verfahren gegen unzuverlässige Gewerbetreibende eingeleitet (2020: 33). 14 Mal lautete die Entscheidung im vergangenen Jahr: „Gewerbeuntersagung“.
Von den Gewerbeuntersagungen entfielen auf die einzelnen Städte und Gemeinden:
- Bergkamen 2
- Bönen 1
- Fröndenberg/Ruhr 2
- Holzwickede 1
- Kamen 3
- Selm 0
- Schwerte 3
- Werne 2
Nicht in die Zuständigkeit des Kreises fallen übrigens die An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbebetrieben. Richtige Adresse hierfür sind die Stadt- und Gemeindeverwaltungen am jeweiligen Ort des Betriebssitzes (Gewerbemeldestelle).
- Max Rolke -
