Die (Vorsorge-)Vollmacht
Was ist eine (Vorsorge-)Vollmacht?
Das Grundgesetz garantiert jedem Volljährigen das volle Selbstbestimmungsrecht. Das heißt, Sie können im Rahmen bestehender Gesetze über alle Sie betreffenden Angelegenheiten selbst entscheiden und selbst bestimmen.
Eine solche Vollmacht ist nicht nur im Falle altersbedingter Betreuung sinnvoll, sondern auch bei jungen Menschen, die beispielsweise durch einen Unfall in eine Situation geraten können, in der sie entscheidungsunfähig sind.
Um eine Vollmacht oder Vorsorgevollmacht rechtswirksam zu erteilen, muss der Vollmachtge-ber geschäftsfähig sein; dieses gilt natürlich auch für den Bevollmächtigten.
- Muss die Vollmacht notariell beurkundt werden ?
- Können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden ?
- Was sollte in der Vollmacht geregelt werden?
- Erkennen auch Geldinstitute die Vollmacht an?
- Was muss ich noch beachten?
- Unterliegt die Vollmacht einer Form?
- Kann eine Vollmacht ergänzt werden?
- Was sollte bei der Auswahl des Bevollmächtigen beachtet werden?
- Wie sieht eine (Vorsorge-)Vollmacht aus?
Formulare & mehr
Kurzlink
https://www.kreis-unna.de/x/TE-1bffe5
Auskunft
Klaus Hellwig
Schwerte L - Z
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