Arzneimittelüberwachung

Die Arzneimittel- und Futtermittelskandale der letzten Jahre belegen, dass die Überwachung der landwirtschaftlichen Betriebe im Hinblick auf den korrekten Einsatz von Futtermitteln und Arzneimitteln ein wesentlicher Baustein ist, wenn es darum geht, das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit der Lebensmittel zu stärken.
Datenbank für Tierarzneimittel und Antibiotika
Antibiotika sollen auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten notwendige Maß beschränkt werden, um die Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen zu begrenzen.
Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten oder 10.000 Hühner mästen, müssen ihre Antibiotika-Anwendungen melden. Bei Hühnern und Puten gilt dies ab dem Schlupfzeitpunkt, bei Rindern und Schweinen ab dem Absetzzeitpunkt. In Rinderhaltungen wird noch zwischen Mastkälbern bis acht Monaten und Mastrindern älter als acht Monate unterschieden. Beim Schwein wird zwischen Ferkeln bis 30 kg und Mastschweinen über 30 kg differenziert.
Die Meldung erfolgt über die HI-Tier-Datenbank oder als schriftliche Meldung. Die dafür notwendigen Formulare können auf der Homepage des Landesamtes für Landwirtschaft, Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) abgerufen werden.
Mit Hilfe dieser Angaben wird für jeden Betrieb die Häufigkeit des Antibiotika-Einsatzes festgestellt. Liegt ein Betrieb über dem für gleiche Produktionseinrichtungen ermittelten Durchschnittswert, müssen Ursachen erforscht und Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes ergriffen werden.
Weitere Informationen
- "Schriftliche Versicherung" der Tierhalter
- HI-Tier Anmeldung
- Informationen und Handbücher zur Datenerfassung
- Antibiotika in der Landwirtschaft (BMELV)
- Fragen und Antworten zur HIT-Antibiotika-Datenbank
- Vergabe der PIN für die Datenbank
- Arzneimittelgesetz
- Anzeige gemäß § 73 Abs. 3a AMG
- Verordnung über die Durchführung von Mitteilungen nach §§ 58a und 58b des Arzneimittelgesetzes
Auskunft
Frau Litzinger
Fon 0 23 03 / 27-20 39
Fax 0 23 03 / 27-14 99
litzinger@kreis-unna.de
Herr Dr. Kirschner
Fon 0 23 03 / 27-13 39
Fax 0 23 03 / 27-14 99
kirschner@kreis-unna.de
Frau Hüggenberg
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Fax 0 23 03 / 27-14 99
hueggenberg@kreis-unna.de