Futtermittelüberwachung
Kontrolle von landwirtschaftlichen Futtermittelunternehmern
Landwirte, die Futtermittel anbauen, müssen sich registrieren lassen. Die Betriebe werden von der Veterinärbehörde stichprobenartig und risikoorientiert oder nach kurzfristiger Voranmeldung kontrolliert. Auf Antrag wird das Verfüttern von Fischmehl, Dicalciumphosphat und Triacalciumphosphat sowie Blutprodukten tierischen Ursprungs an Nichtwiederkäuer erlaubt.
Kontrolle von gewerblichen Futtermittelunternehmen
Die Überwachung der Futtermittelhersteller erfolgt durch das
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Fon 0 23 61 / 305-0
E-Mail: poststelle@lanuv.nrw.de
Meldepflicht für Dioxin und PCB
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer führen auch Eigenkontrollen durch. Wird bei den Untersuchungen Dioxin oder PCB festgestellt, muss das gemeldet werden.
Auskunft
Frau Heua
Fon 0 23 03 / 27-15 39
Fax 0 23 03 / 27-14 99
heua@kreis-unna.de
Herr Iber
Fon 0 23 03 / 27-37 39
Fax 0 23 03 / 27-14 99
iber@kreis-unna.de